BRAND TREUHAND Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH – Die Kanzlei für Mittelständische Unternehmen
BRAND TREUHAND GmbH

Kleinlastkraftwagen

Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus 2002

Es handelt sich hiebei um Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt wurden. Fahrzeuge, die schon unter dem Punkt Kastenwagen angeführt sind, sind unverändert vorsteuerabzugsberechtigt.

Chevrolet

Chrysler

Citroen

Dacia

Dodge

Fiat

Ford

Hyundai

Iveco

Jeep

KIA

LADA

Land Rover

Mahindra

Mazda

Mega

Mercedes

Mitsubishi

Nissan

Opel

Peugeot

PT Cruiser

Renault

Seat

Skoda

SsangYong

Suzuki

Think

Toyota

Volvo

VW

Stand: 20. März 2012

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Opernring 4
A-1010 Wien

Tel.: +43(0)1 533 10 16
Fax: +43(0)1 533 10 16 8


www.brandtreuhand.at

design by atikon